Wieso brauche ich einen Archäologen oder Denkmalpfleger?
Für Sie als Bauherren ist es wichtig, möglichst frühzeitig zu erfahren, ob sich auf Ihrem Baugrund ein Bodendenkmal befindet, oder ihr Gebäude ein Baudenkmal ist. Durch eine rechtzeitige Bestimmung lassen sich denkmalpflegerische Maßnahmen in Ihre Baumaßnahmen integrieren. Für diese Gewährleistung werden die Denkmalbehörden schon bei der Aufstellung der Bebauungs- und Flächennutzungspläne aktiv. Ist eine vorherige Klärung nicht möglich, werden Voruntersuchungen durchgeführt, die von qualifizierten Fachfirmen übernommen werden können.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es?
Die einzelnen Bundesländer regeln in ihren jeweiligen Denkmalschutzgesetzten die Aufgaben- und Kostenverteilung für gesetzlich vorgeschriebene Ausgrabungen, oder Denkmal-Maßnahmen.
In den meisten Bundesländern gilt hierbei das Verursacherprinzip: Wird in ein Denkmal eingegriffen, so hat der Verursacher des Eingriffes alle Kosten zu tragen, die für die Erhaltung und fachgerechte Instandsetzung, Bergung und Dokumentation des Denkmals anfallen. §6Abs.5 DSchG M-V.