Mein Haus steht unter Denkmalschutz

  • Was konkret bedeutet das? Sie besitzen ein historisch, kulturell und/oder kunsthistorisch bedeutsames Gebäude
  • Wer entscheidet das? Die Entscheidung erfolgt nach dem jeweiligen Landes-Denkmalschutzgesetz
  • Kann man das ändern? Ja man kann Einspruch erheben (Einzelfallprüfung)
  • Was muss ich jetzt beachten? Bauliche Veränderungen sind durch die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde genehmigungspflichtig
  • Wurde das beim Kauf wirklich nicht erwähnt? Rechtliche Prüfung
  • Darf ich noch etwas alleine machen? Ja, nach entsprechender Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
  • Wie soll ich das finanzieren? Hierfür existieren verschieden Finanzierungsmöglichkeiten, sowie Fördermöglichkeiten zur Verfügung

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