- Was konkret bedeutet das? Sie besitzen ein historisch, kulturell und/oder kunsthistorisch bedeutsames Gebäude
- Wer entscheidet das? Die Entscheidung erfolgt nach dem jeweiligen Landes-Denkmalschutzgesetz
- Kann man das ändern? Ja man kann Einspruch erheben (Einzelfallprüfung)
- Was muss ich jetzt beachten? Bauliche Veränderungen sind durch die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde genehmigungspflichtig
- Wurde das beim Kauf wirklich nicht erwähnt? Rechtliche Prüfung
- Darf ich noch etwas alleine machen? Ja, nach entsprechender Absprache mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Wie soll ich das finanzieren? Hierfür existieren verschieden Finanzierungsmöglichkeiten, sowie Fördermöglichkeiten zur Verfügung
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